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Teilnahmebedingungen 24h-Schwimmen

Voranmeldungen sind bis zum Meldeschluss über das Anmeldeformular auf unserer Homepage möglich.

Vor Ort besteht dennoch die Möglichkeit sich für die Veranstaltung anzumelden.

Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.

Mündliche Anmeldungen sind nur mit Einverständnis der Veranstaltungsleitung gestattet.

Mit der Anmeldung erkennt die teilnehmende Person die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Teilnehmen dürfen alle Personen, die mindestens 50m am Stück ohne Hilfsmittel schwimmen können. Hierbei darf sich nicht am Beckenrand oder der Schwimmleine festgehalten werden. Erfüllt die teilnehmende Person nicht die Teilnahme­voraussetzungen, darf sie nicht am 24h-Schwimmen teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.

Die Teilnahme­gebühren sind vor Ort in Bar zu bezahlen. Die Teilnahme­gebühren beinhalten keine Verpflegung.

Geschwommen wird auf jeder Bahn im Kreisverkehr – gegen den Uhrzeigersinn. Schnelleren Schwimmenden ist in fairer Art und Weise das Überholen zu gewähren.

Eine Unterbrechung des Schwimmens innerhalb der 24 Stunden ist jederzeit möglich. Pausen im Becken sind nicht zulässig. Wird die Schwimmleistung unterbrochen, so ist die Badekappe abzugeben.

Das Verlassen des Beckens ist nur über die Seite der Startblöcke zulässig. Wird die Schwimmleistung an anderer Stelle unterbrochen, werden die Bahnen davor und danach nicht gewertet.

Getränke sowie Essen sind am Becken verboten. Ausgenommen hiervon sind Trinkgefäße, die nicht aus Glas oder anderen zerbrechlichen Materialien gefertigt sind. Diese sind sicher abzustellen, sodass von ihnen keine Unfallgefahr ausgeht.

Eine Übernachtung während der Veranstaltung ist für Personen ab 18 Jahren ohne weitere Gebühren möglich. Personen ab 16 Jahren benötigen einen Erziehungsberechtigten oder eine volljährige Aufsichtsperson. In diesem Fall muss eine Erziehungsbeauftragung nach §1 Absatz 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz vorliegen. Eine Übernachtung für Personen unter 16 Jahren ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erlaubt.

Die Erziehungsbeauftragung muss in zweifacher Ausfertigung vorhanden sein. Eine Ausfertigung ist dem Veranstalter bei der Anmeldung auszuhändigen. Die zweite Ausfertigung behält die teilnehmende Person für die Dauer der Veranstaltung.

Zur Übernachtung steht eine Turnhalle zur Verfügung, in der sich die Teilnehmenden zur Übernachtung zurückziehen können. Für Übernachtungsutensilien (Schlafsack, Isomatte, Feldbett, …) hat der Teilnehmende selbst zu sorgen.

Die geschwommene Strecke einer jeden teilnehmenden Person zählt in die Einzelwertung.

Es können sich beliebig viele Teilnehmer zu einer Mannschaft zusammenschließen und erhalten somit zusätzlich eine Mannschaftswertung. Die Mannschaftswertung setzt sich hierbei aus der Summe der Einzelwertungen der Mannschaftsmitglieder zusammen.

Jedem Teilnehmer ist die Zugehörigkeit zu maximal einer Mannschaft gestattet.

Als Mannschaft verstehen sich Zusammenschlüsse von Personen. Eine Mannschaft kann hierbei eine Schule, ein Verein, eine Freundesgruppe oder ähnliches sein. Wenn die teilnehmende Person Teil einer Mannschaft ist, muss sie dies dem Veranstalter bei der Anmeldung mitteilen.

Die Anmeldung einer Mannschaft kann vor Ort oder in der Voranmeldung geschehen. In beiden Fällen muss direkt vor Ort die Startgebühr mind. der ersten 5 Teilnehmenden entrichtet werden. Zusätzliche Teilnehmende einer Mannschaft können nachträglich hinzugefügt werden.

Jede angemeldete Mannschaft kann zusätzlich beim Staffelschwimmen teilnehmen. Das Staffelschwimmen zeichnet sich dadurch aus, dass über die gesamte Schwimmzeit von 24h immer mindestens eine Person der Staffel im Wasser ist.

Das muss natürlich nicht immer die gleiche Person sein, es darf und soll durchgewechselt werden. Mehrere Teilnehmende einer Staffel können auch gleichzeitig schwimmen.

Eine Teilnahme für Personen unter 18 Jahren ist gestaffelt nach Alter nur bis zu einer bestimmten Uhrzeit gestattet, sofern kein Erziehungsberechtigter anwesend ist oder keine Erziehungsbeauftragung (Muttizettel) vorliegt:

  • Unter 14 Jahren nur bis 20 Uhr

  • 14 -16 Jahren nur bis 22 Uhr

  • 16 - 18 Jahren nur bis 24 Uhr

Die Teilnehmenden nehmen auf eigene Verantwortung und Risiko an der Veranstaltung teil und erklären, dass sie keinerlei Rechtsansprüche und Forderungen an die Veranstalter stellen werden, soweit nicht Haftpflichtversicherungsansprüche bestehen. Den Anweisungen der Wettkampfleitung ist Folge zu leisten. Die Veranstalter übernehmen keine Haftung bei Diebstahl und für sonstige Schadensfälle.

Die Veranstalter übernehmen keine Haftung bei Diebstahl und für sonstige Schadensfälle.

Die Wettkampfleitung behält sich das Recht vor, Teilnehmende bei Bedenken bezüglich ihrer Gesundheitlichen Verfassung oder bei übermäßigen Alkohol- oder Drogenkonsum aus dem Wettkampf zu nehmen. Die bis zu diesem Zeitpunkt geschwommene Strecke verbleibt in der Wertung.

Durch die Anmeldung erklärt sich die teilnehmende Person mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung der Veranstaltung sowie der Zusendung späterer Informationen und der Veröffentlichung der Wettkampfergebnisse einverstanden.

Wir weisen darauf hin, dass Aufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) verwendet werden können. Die teilnehmende Person ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn sie nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat. Bild-, Film- und Tonaufnahmen durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch den Veranstalter.

Des weiteren sind Bild- und Filmaufnahmen von Teilnehmenden oder Dritten im Bereich des Hallenbads (Umkleiden, Schwimm- und Aufenthaltsbereich in der Schwimmhalle oder von außen in diesen hinein für jegliche Zwecke verboten. Der Veranstalter selbst behält sich das Recht vor, selbst Aufnahmen für oben genannte Zwecke anzufertigen. Erstellende dieser Aufnahmen sind entsprechend erkennbar.

Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so hindert dies nicht die Wirksamkeit der anderen. Der Veranstalter behält sich Änderungen vor.

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