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Es können folgende Mitgliedschaften abgeschlossen werden

Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
Bei Erreichen des 18. Lebensjahres wird die Mitgliedschaft automatisch von „Kinder und Jugendliche“ in „Erwachsene“ geändert.

Ab dem 18. Lebensjahr gilt die Standardmitgliedschaft „Erwachsene“, sofern die erwachsene Person keiner Familienmitgliedschaft zugeordnet ist.

Eine Familie setzt sich dabei aus ein oder zwei Erwachsenen und beliebig vielen Kindern unter 18 Jahren zusammen, die einen gemeinsamen Zahler haben. Erreicht eines der Kinder das 18. Lebensjahr erhält es automatisch eine Einzelmitgliedschaft als erwachsene Person.

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